MEHR ALS DU DENKST
Eine Ausbildung beim Landkreis heißt, zu unserem Team von 80 Nachwuchskräften zu gehören, von qualifizierten Ausbildenden angeleitet und betreut zu werden und schrittweise alles zu erlernen, was du später im Beruf brauchst.
Vermessungstechniker/in (w/m/d)
im Vermessungs- und Flurneuordnungsamt ab dem 01.09.2025, in Vollzeit.
BERUFS- UND AUSBILDUNGSINHALTE
Während dieser Ausbildung erlernst du bei uns:
- Eigenverantwortliche Gebäudevermessungen und Grenzfeststellungen im Landkreis Ravensburg
- Entwicklung des ländlichen Raums mit Flurneuordnungsverfahren
- Umgang mit technischen Geräten: Satellitennavigation, Tachymeter und Laserscanner
- Bearbeitung von Geodaten mit CAD-Programmen
- Abwechslungsreiche Tätigkeiten im Innen- und Außendienst
AUSBILDUNGSVERLAUF UND -DAUER
Während deiner Ausbildung werden dir theoretische Ausbildungsinhalte im Blockunterricht an der Steinbeisschule Stuttgart vermittelt. Zusätzlich zum Blockunterricht gibt es regelmäßige Kooperationsunterrichte mit Auszubildenden anderer Landkreise. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.
VORAUSSETZUNGEN
Bildungsvoraussetzung ist die mittlere Reife oder ein gleichwertiger Abschluss. Außerdem solltest du technisches Verständnis und gute Kenntnisse in Mathematik, insbesondere in Geometrie, haben. Wenn du Freude an Teamarbeit hast, gerne genau, selbstständig und strukturiert arbeitest, dann schick uns deine Bewerbung!
AUSBILDUNGSVERGÜTUNG
Das Ausbildungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD). Die Ausbildungsvergütung beträgt monatlich brutto (April 2024):
im 1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 €
im 2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 €
im 3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 €
GESTALTE UNSEREN LANDKREIS MIT.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung online unter www.rv.de/ausbildung.
Du hast Fragen oder vielleicht auch ein ganz besonderes Anliegen? Melde dich einfach bei unserer Ausbildungsleitung, gemeinsam finden wir deinen Weg beim Landkreis Ravensburg!
Frau Dürr, 0751 85-1240
Frau Hügle, 0751 85-1223
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Landkreis Ravensburg