Das machst und lernst du bei uns
Für ein effektives Rechtssystem übernehmen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher eine unersetzliche Aufgabe. Als Teil der Justiz tragen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher dazu bei, Gerichtsentscheidungen umzusetzen und den Rechtsfrieden unter den Beteiligten zu sichern. Wenn z.B. trotz Urteils keine Zahlung geleistet wird, können Gläubiger Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher beauftragen, um an ihr Geld zu kommen. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind verbeamtet und gehören jeweils einem Amtsgericht an. Sie führen aber ein eigenes Büro, organisieren ihren Geschäftsbetrieb völlig eigen-ständig und entscheiden selbständig. Abwechslung und Vielseitigkeit ergeben sich aus dem Mix von Büro- und Außendiensttätigkeiten. Dabei bringt der tägliche Umgang mit unterschiedlichen Menschen und Situationen immer wieder neue Herausforderungen mit sich.
Bei dem Studium zur Gerichtsvollzieherin (LL.B.) / zum Gerichtsvollzieher (LL.B.) handelt es sich um ein bundesweit einzigartiges Studium. Der moderne und vielseitige Bachelor-Studiengang bietet eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis, Bezahlung von Anfang an und als Perspektive einen interessanten Beruf, der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit mit der Sicherheit des Beamtenstatus und einer attraktiven Vergütung verbindet.
Was du mitbringen solltest
- Abitur oder Fachhochschulreife
- deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der sonstigen Staatsangehörigkeiten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (z.B. EU-Bürger)
- Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
- Eigeninitiative und Selbstständigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Organisationsvermögen
- Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen
- Kunden- und Dienstleistungsorientierung
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
Ausbildungsdauer
3 Jahre
- 1. Jahr: Studium an der Hochschule (Studienphase I)
- 2. Jahr: Praktische Ausbildung (Studienphase II)
- 3. Jahr: Studium an der Hochschule (Studienphase III)
Anwärterbezüge
Netto-Gehalt von ca. 1.285,00 Euro monatlich
Ausbildungsstart
1. September eines jeden Jahres
Einsatzort
Der Einsatz kann bei allen 108 Amtsgerichten im Land erfolgen.