Interessante Arbeiten ohne Ausbildung oder Studium.
Helfer und Aushilfen sind in allen Unternehmen in den verschiedensten Branchen gefragt. In den Ferien suchen viele Firmen und Betriebe im allen Branchen nach Ferienhelfer. Dabei sind meist Schüler oder Studenten gefragt. Im Allgemeinen sind Helfer aber nicht nur in den Ferien gefragt, sondern das ganze Jahr über. In Produktion und Montage sind die Angestellten Helfer damit vertraut einfache Tätigkeiten im automatisierten Herstellungsprozess durchzuführen. Auch Lagermitarbeiter sind in diesen Betrieben oft gesucht. Sie helfen den Wareneingang zu managen und sind verantwortlich, dass Ordnung herrscht und alle Waren an ihren richtigen Platz gelagert werden. In der Gastronomie helfen Servicekräfte als Bedienung, an der Theke oder als Küchen- oder Spülhilfe in der Küche aus. Ein wichtiger Arbeitgeber für Hilfskräfte ist jedoch auch die Landwirtschaft. Hier sind Ernetehelfer und Saisonarbeiter wichtige Faktoren, damit die Landwirte ihre Ernte einbringen könnten.
Wer zuverlässig ist und einen Führerschein besitzt wird auch gerne als Fahrer oder Kurier in den verschiedensten Unternehmen eingestellt. Fahrer sind für den Transport von Waren und Personen verantwortlich. Viele Firmen unterstützen zuverlässige und vertrauensvolle Arbeiter auch beim Erwerb des Führerscheins.
Besonders wichtig sind Hilfskräfte jedoch auch als Reinigungskräfte im Bereich Gebäudereinigung und in sozialen Berufen. Pflegehelfer sind in Bereich Pflege und Gesundheit sehr gefragt.
Gerne werden all diese Jobs auch als Nebenjobs bzw. Aushilfsjobs ausgeschrieben und gesucht.
Die Anstellung als Hilfskraft erfolgt meist in Teilzeit oder auf 450€-Basis. Die Anstellungvertrag kann zeitlich befristet oder auch unbefristet geschlossen werden.
Eine Anstellung als Aushilfe bedeutet, dass der Gehalt durchschnittlich 450 Euro im Monat nicht überschreiten darf. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und ab einem Alter von 18 Jahren muss der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden. Auch Aushilfen haben Recht auf bezahlten Erholungsurlaub. Aushilfen sind jedoch über den Arbeitgeber nicht renten- oder sozialversichert. Somit werden von dem Gehalt keine Renten- oder Sozialversicherungsbeiträgte abgezogen. Der Arbeitnehmer sich aber selbst um seine Versicherung kümmern.