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Oberbürgermeister (w/m/d)

Marktstr. 26, 88299 Leutkirch
Vollzeit
06.04.2024

In der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu (etwa 24.000 Einwohner) ist wegen Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 1. September 2024 folgende Stelle neu zu besetzen:

Oberbürgermeisterin /
Oberbürgermeister (w/m/d)

Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

Die Wahl findet am Sonntag, den 9. Juni 2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 23. Juni 2024, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union
(Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik
Deutschland wohnen.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 und in 8 28 Abs. 2 der
Gemeindeordnung genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und
spätestens am Montag, 13. Mai 2024, 18:00 Uhr, schriftlich bei der Vorsitzenden
des Gemeindewahlausschusses, Frau Bürgermeisterin Christina Schnitzler,
Rathaus, Marktstraße 26, 88299 Leutkirch im Allgäu, verschlossen mit der Aufschrift
„Oberbürgermeisterwahl" eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende
der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • 50 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der/des Bewerberin/Bewerbers unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadtverwaltung Leutkirch im Allgäu, Fachbereich 31, Ordnungsamt, Marktstraße 26, 88299 Leutkirch im Allgäu kostenfrei ausgegeben);
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
  • Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslandes besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).

Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu | Gemeindewahlausschuss | Bürgermeisterin Christina Schnitzler | Marktstraße 26 | 88299 Leutkirch im Allgäu

www.leutkirch.de/obwahl

Oberbürgermeister (w/m/d)

Marktstr. 26, 88299 Leutkirch
Vollzeit
abgeschlossene Berufsausbildung

Veröffentlicht am 06.04.2024