Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist beim
Landratsamt Sigmaringen – Gesundheitsamt – als untere staatliche Verwaltungsbehörde die
Stellvertretende Leitung des Gesundheitsamtes (w/m/d)
verbunden mit der Leitung des Sachgebiets Infektionsschutz und Hygiene zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Der Aufgabenbereich umfasst unter anderemdie fachliche und personelle Leitung des Sachgebiets Infektionsschutz und Hygiene mit den Themenkreisen:
- Infektionsschutz und einrichtungsbezogene Hygiene
- Infektionsepidemiologie und sonstige besondere Lagen
- Trinkwasserüberwachung, Überwachung von Badegewässern
- Außenstelle LEA mit Untersuchungen nach § 62 Asylgesetz
- Verantwortung für die konzeptionelle Weiterentwicklung des Sachgebietes, Qualitätsmanagement
- Fallmanagement in den zuvor dargestellten Themenkreisen inkl. Öffentlichkeitsarbeit
- Organisatorische Weiterentwicklung des Sachgebietes unter Berücksichtigung der Digitalisierung
- Koordination des infektiologischen Bereitschaftsdienstes
Darüber hinaus ist die Stellvertretung der Amtsleitung mit allen Aufgaben der Leitung, Organisation und Personalführung des Amtes und inhaltlichen Mitarbeit in allen Aufgabengebieten des Gesundheitsamtes verbunden. Der Aufgabenzuschnitt erfolgt nach Absprache.
Ihr Profil:
Für die ausgeschriebene Funktion kommen nur Ärztinnen und Ärzte in Betracht, welche die fachärztliche Weiterbildung für das Öffentliche Gesundheitswesen oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation erfolgreich abgeschlossen haben. Fundierte Kenntnisse in den Bereichen Infektionsschutz und Hygiene werden ebenso vorausgesetzt wie umfassende Erfahrungen auf den Gebieten der Tuberkulosefürsorge und der Gesundheit von geflüchteten Menschen. Führungserfahrung ist von Vorteil.
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit hoher Sozial- und Führungskompetenz sowie umfangreichen fachlichen Kenntnissen der gesamten Medizin, insbesondere auf dem Gebiet des Öffentlichen Gesundheitswesens. Verhandlungs- und Organisationsgeschick, Flexibilität, Fähigkeit zur Motivation und Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Durchsetzungs- und Entscheidungskompetenz und wirtschaftliches Handeln werden ebenso vorausgesetzt wie die Fähigkeit und Bereitschaft, bei steigendem Effizienzdruck Impulse zur konzeptionellen Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes auf Landkreisebene zu setzen. Erwartet wird ein hohes Maß an Kooperationsfähigkeit in der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und externen Partnern sowie ein sicheres Auftreten im Umgang mit den Medien.
Wir weisen darauf hin, dass für Personen, die in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes tätig werden sollen, vor Einstellung eine Nachweispflicht hinsichtlich einer Immunisierung gegen Masern besteht. Bei Nichtvorlage eines geeigneten Nachweises ist eine Einstellung im Öffentlichen Gesundheitsdienst ausgeschlossen.
Unser Angebot:
- Die Funktion ist für Beamte derzeit nach Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage bewer-tet. Tariflich beschäftigte Ärztinnen und Ärzte sind in dieser Funktion in Entgeltgruppe 15 eingruppiert und erhalten eine Zulage
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch individuelle Arbeitsmodelle, ggf. anteilig in Telearbeit
- aktive Unterstützung beim Ausbau Ihrer fachlichen und sozialen Kompetenzen
- vielfältige und umfangreiche Fortbildung
- Ihre Mobilität unterstützen wir mit einem Zuschuss zum Job Ticket BW
- Betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
Ferner bietet der Landkreis Sigmaringen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfangreiche zusätzliche Leistungen an wie einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz, Betriebliches Gesundheitsmanagement mit unterschiedlichen Angeboten (u. a. Vergünstigung auf die Saisonkarte im Donaubad Sigmaringen), vielfältige Schulungsmöglichkeiten.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen bitte unter Angabe der Kennziffer 408-A06 bis zum 07.11.2025 über unser Online-Bewerbungsportal.
Bewerbungen per Post oder E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes zu.